AGB

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der FUTUR-Mediensysteme GmbH im Folgenden „Auftragnehmer“ oder „Verkäufer“) an die Auftraggeber (im Folgenden auch „Käufer“). Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Abweichende AGB des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn dem Verkäufer nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind unverbindlich, es sei denn, es wird ausdrücklich eine Bindung auf die Dauer von vier Wochen im Angebot vermerkt.
  2. Eine Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar. Der Verkäufer ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung anzunehmen.
  3. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, einschließlich nachträglicher Änderungen und Nebenabreden. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail oder Telefax, sofern eine unterschriebene Kopie der Erklärung übermittelt wird.
  4. Unsere Innen- und Außendienstmitarbeiter sind nicht befugt, abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen oder Sonderkonditionen zu gewähren.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro, zu denen die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer hinzukommt.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise ab Lager des Auftragnehmers. Frachtkosten sowie Kosten für eine über die handelsübliche Verpackung hinausgehende Verpackung, Gebühren und etwaige öffentliche Abgaben gehen zu Lasten des Käufers.
  3. Der Kaufpreis ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Verkäufer. Im Falle des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 10 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  4. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder aus dem gleichen Vertrag begründet sind.
  5. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme und Verzug

  1. Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung des Verkäufers und gelten mit der fristgerechten Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.
  2. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn diese für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar sind, die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt ist und dem Auftraggeber hierdurch keine erheblichen Mehraufwendungen oder zusätzlichen Kosten entstehen.
  3. Bei höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Lieferfrist um eine angemessene Zeit.
  4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung durch ein Verschulden des Käufers, ist der Verkäufer berechtigt, eine Entschädigung von 0,5 % der Bruttoauftragssumme pro Woche der Verzögerung zu berechnen.
  5. Im Falle des Verzuges des Verkäufers ist seine Haftung auf die gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 7 dieser AGB beschränkt.
  6. Der Gefahrübergang erfolgt spätestens mit der Übergabe der Ware. Beim Versendungskauf geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung an den Spediteur oder Frachtführer auf den Käufer über.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen des Verkäufers aus der laufenden Geschäftsbeziehung behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eine Pfändung der gelieferten Ware durch Dritte erfolgt oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Ware herauszuverlangen.
  4. Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern oder zu verarbeiten. In diesem Fall tritt der Käufer alle Forderungen aus dem Weiterverkauf an den Verkäufer ab.

§ 6 Gewährleistung und Sachmängel

  1. Der Käufer hat die gelieferten Waren nach Lieferung unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel dem Verkäufer binnen einer Frist von sieben Werktagen anzuzeigen. Ansonsten gilt die Ware als genehmigt.
  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung, ausgenommen von dieser Regelung sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers.
  3. Bei Mängeln der gelieferten Ware ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet.
  4. Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller wird der Verkäufer die Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber den Herstellern geltend machen oder an den Käufer abtreten.

§ 7 Haftung

  1. Der Verkäufer haftet für Schäden, die aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung entstehen, nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
  3. Für Pflichtverletzungen, die nicht einen Mangel darstellen, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

§ 8 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Verkäufers in Oberhausen, sofern der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

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